Heiligabend, Silvester und Rosenmontag

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Heiligabend und Silvester zählen als normale Arbeitstage. In der Regel schließen viele Betriebe an diesen Tagen jedoch zwischen 12 und 14 Uhr. Genauso verhält es sich auch mit dem Rosenmontag, der allerdings nur in einigen wenigen deutschen Regionen als Brauchtumstag gefeiert wird.

Wir haben euch vier verschiedene Möglichkeiten aufgelistet, wie ihr diese Tage im Einsatzplan eintragt und bewertet.


1. Arbeitszeit stehenlassen (Stundengutschrift)

Die einfachste Variante: Ihr lasst die Arbeitspläne am 24.12. und 31.12. normal im Plan stehen und informiert das Team, dass es um 12 / 13 / 14 Uhr Feierabend machen darf. Viele Betriebe nutzen dazu die Ankündigungen im Elisana360 Journal.

Die Mitarbeiter bekommen ihre normal geplanten Stunden gutgeschrieben, die auch weiterhin im Einsatzplan stehen.

💡 Das stellt ihr im Plan ein

Ihr könnt alle Schichten im Einsatzplan unangetastet stehen lassen, sodass die Berechnung normal weiterläuft.


2. Arbeitszeit umtragen (Stundengutschrift)

Die Arbeitsschichten der Mitarbeiter werden auf die Schließungszeit verkürzt. Anschließend wird der restliche Tag mit einer Stundengutschrift aufgefüllt.

💡 Das stellt ihr im Plan ein

  • Ihr erstellt in der Administration > Einsatzplanung eine neue Tätigkeit mit dem Namen „Stundengutschrift", dem Faktor 1,0 und der Kennzeichnung „außer Haus". Dies braucht ihr nur einmal anzulegen.

  • Ihr verkürzt die Arbeitszeit des Mitarbeiters an diesem Tag auf die Uhrzeit, zu der der Betrieb geschlossen wird, z. B. 12 / 13 / 14 Uhr.

  • Ab dieser Uhrzeit tragt ihr eine weitere Schicht ein mit der neuen Tätigkeit „Stundengutschrift". Diese Schicht endet zu der Uhrzeit, zu der der Mitarbeiter normalerweise Feierabend gemacht hätte.


3. Verkürzung der Arbeitszeit

Eine weitere Möglichkeit: Wenn der Betrieb um 13 Uhr schließt, werden auch alle Arbeitsschichten der Mitarbeiter um 13 Uhr beendet.

💡 Das stellt ihr im Plan ein

Ihr müsst alle Tages-Arbeitsschichten bearbeiten und zum Zeitpunkt der Betriebsschließung enden lassen.

💡 Alternativ könnt ihr auch nur eine Stundenkorrektur im Stundenkonto vornehmen. Erstellt dabei für jeden Mitarbeiter eine Minus-Korrektur über die Stunden, die ab dem Zeitpunkt der Schließung noch angefallen wären. Öffnet dazu das Stundenkonto des Mitarbeiters > klickt auf den 24.12. bzw. 31.12. > klickt das Minuszeichen an > gebt die Anzahl der Stunden ein, die abgezogen werden sollen.

Hinweis

  • Für Mitarbeiter, die ohnehin nur am Vormittag gearbeitet hätten, ergeben sich keine Änderungen.

  • Für Mitarbeiter, die den ganzen Tag oder nur am Nachmittag gearbeitet hätten, verkürzt sich die Arbeitszeit. Dadurch reduziert sich das Stundenkonto der Mitarbeiter in der Woche.

⚠️ Mitarbeiter, die von den Stundenkürzungen betroffen sind, sind damit oft nicht einverstanden. Das Argument: Der Arbeitgeber bietet diese Stunden ja nicht an, daher liegt das sog. Betriebsrisiko auch auf Seiten des Geschäftsführers. Dies solltet ihr daher individuell für euren Betrieb bewerten.


4. Arbeiten ohne Kundenkontakt

Es gibt auch Betriebe, die das Team auch am Nachmittag zum Arbeiten einteilen. Nachdem die Türen um 12 / 13 / 14 Uhr geschlossen wurden, werden die Mitarbeiter mit Tätigkeiten ohne Kundenkontakt beauftragt. Das können z. B. Inventurarbeiten sein, das Aufräumen von Lager oder Verwaltung oder eine Fortbildung bzw. Unterweisung.